Die Welterbekonvention
Die UNESCO verabschiedete am 16. November 1972 auf ihrer 17. Generalkonferenz das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“. Das Übereinkommen zählt international zu den bedeutendsten und effizientesten Instrumenten, um das kulturelle und natürliche Erbe der ganzen Menschheit zu wahren. So lautet auch das erklärte Ziel dieser UNESCO Welterbekonvention: Das Welterbe der Völkergemeinschaft erfassen, schützen, erhalten und präsentieren.

Bisher haben 184 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Mit der Unterzeichnung dieser Konvention gehen die Vertragsstaaten die Verpflichtung ein, ihre eigenen Welterbegüter zu schützen und zu erhalten.

In der UNESCO-Welterbeliste sind bis zum jetzigen Zeitpunkt 851 Kultur- und Naturerbestätten aus 141 Staaten aller Kontinente aufgenommen worden, davon 660 Kulturdenkmäler und 166 Naturerbestätten. 25 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an.

Auswahlkriterien
Ein zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich, welche Stätten in die "Liste des Welterbes" aufgenommen werden. Das Welterbekomitee überprüft schließlich, ob die vorgeschlagenen Stätten den Kriterien der Welterbekonvention entsprechen.

Um in die Kulturerbeliste aufgenommen zu werden, muss das Gut einen außergewöhnlichen universellen Wert besitzen, d. h. seine kulturelle und/oder natürliche Bedeutung muss die Grenzen seiner nationalen Herkunft durchdringen und sowohl für gegenwärtige als auch für künftige Generationen von enormer Bedeutung sein. Das „Komitee für das Erbe der Welt“ prüft die Güter insbesondere auf ihre Einzigartigkeit und Authentizität (historische Echtheit). Darüber hinaus müssen sie einem oder mehreren der insgesamt 10 UNESCO-Kriterien entsprechen.

Verfahren
Ein Vertragsstaat erstellt eine Vorschlagsliste mit allen Gütern, die er in den kommenden Jahren für eine Eintragung in die Welterbeliste anmelden möchte und stellt sie mindestens ein Jahr vor der Antragstellung dem Sekretariat der Welterbekonvention zu. Dieses prüft die Listen auf Vollständigkeit und legt sie einmal im Jahr dem Komitee vor. Die Listen dienen als Planungs- und Beurteilungsinstrument sowohl für die Vertragsstaaten als auch dem Komitee für das Erbe der Welt, dem Sekretariat und der beratenden Gremien.

Die vollständigen Anmeldungen für die Güter der Vertragsstaaten müssen bis spätestens Februar eines Jahres beim Sekretariat eingereicht werden. Das Sekretariat leitet diese an die zuständigen Gremien zur Beurteilung weiter. Im Fall von Kulturgütern evaluieren Experten von ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) die Anmeldungen, für Naturgüter ist das IUCN (International Union for Conservation of Nature) zuständig.

Bis zum Mai des folgenden Jahres haben die beratenden Gremien Zeit, die Unterlagen zu beurteilen. Im selben Jahr, sechs Wochen vor der Jahrestagung des Komitees, unterrichten die Gremien das Welterbekomitee über ihre Beurteilungen und Empfehlungen.

In der Jahrestagung im Juni/Juli prüft das Komitee die Anmeldung und fasst seine Beschlüsse. Unmittelbar nach der Tagung notifiziert das Sekretariat die Entscheidungen an alle Vertragsstaaten.

Beschließt das Komitee, ein Gut in die Welterbe-Liste einzutragen, dann sendet das Sekretariat dem Vertragsstaat und den Verwaltern der Stätte ein Schreiben mit einer Karte des eingetragenen Gebiets und der Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert.

Mehr Informationen und weitere Hinweise finden auf der Homepage "Deutsche UNESCO Kommission e. V.."